Stand: 14.10.2025

Vertragspartner / Firmierung. Vertragspartner ist die K. Schmied internat. Transporte & Handels AG, Rickenbachstrasse 45, 6430 Schwyz, Schweiz, Handelsregisternummer CH-130.0.000.605-2, Handelsregisteramt Schwyz, UID / Mehrwertsteuernummer: CHE-107.962.018 MWST. Wir treten in Offerten und auf der Website unter dem Kurz-/Markennamen «K. SCHMIED AG» auf. In diesen AGB bezeichnen «K. SCHMIED AG», «wir» oder «uns» die vorgenannte Gesellschaft.

1. Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

1.1 Geltungsbereich. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der K. SCHMIED AG (nachfolgend «wir»/«uns»), sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Abweichende oder ergänzende AGB des Käufers werden nicht anerkannt.

1.2 Vertragsgrundlagen / SPEDLOGSWISS. Für durch uns erbrachte Transport- und Speditionsleistungen (inkl. Organisation der Lieferung, Verzollung und Ablad) gelten ergänzend die AB SPEDLOGSWISS, jeweils neueste Fassung. Diese gelten nur für Transport-/Speditionsfragen; für Kauf-/Gewährleistungsfragen gelten ausschliesslich diese Verkaufsbedingungen. Bei Widersprüchen innerhalb von Transportfragen gehen die AB SPEDLOGSWISS vor; im Übrigen haben diese Verkaufsbedingungen bzw. die Offerte/Auftragsbestätigung Vorrang.

1.3 Angebote / Zwischenverkauf. Unsere Offerten sind freibleibend; Zwischenverkauf/Vermietung vorbehalten. Geringfügige Mass-/Farb-/Ausstattungsabweichungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Abmessungen/Gewichte gemäss Hersteller/ISO; branchenübliche Toleranzen sind möglich.

1.4 Produktangaben & Bilder. Fotos sind Beispiele. Optik/Details (z. B. Position der Verschlussstangen, Hersteller, Baujahr) können je nach Produktion variieren. Alle Produktangaben erfolgen ohne Gewähr; massgebend sind die zum Zeitpunkt der Auslieferung/Abholung gültigen Herstellerspezifikationen. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.

1.5 Zustand. Gebrauchte Container weisen übliche Gebrauchsspuren (Kratzer, Beulen, Lackschäden, Oberflächenrost) auf; dies stellt keinen Mangel dar. Bei neuen/neuwertigen Containern gelten die Hinweise in Ziff. 8; leichte Handling-Spuren aus Transport/Umschlag (Abschürfungen/Kratzer/Beulen) sind branchenüblich und ebenfalls kein Mangel, sofern Dichtigkeit, Funktion und strukturelle Integrität gegeben sind.

1.6 Verbindlichkeit. Verbindlich sind die Angaben in der schriftlichen Offerte/Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen Website/Informationsseite und Offerte/Auftragsbestätigung haben letztere Vorrang.

1.7 Eigentumsvorbehalt & Zahlungsverzug. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum; wir sind berechtigt, einen entsprechenden Eintrag zu veranlassen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie angemessene Mahn-/Inkassokosten anfallen; weitere Lieferungen dürfen bis Zahlungseingang zurückgestellt werden.

1.8 Sprachfassung. Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen; Übersetzungen dienen der Orientierung.

1.9 Höhere Gewalt. Bei Ereignissen ausserhalb unserer Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Streiks, behördliche Massnahmen, Terminal-/Transportstörungen) verlängern sich Fristen angemessen; Haftungsansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

1.10 Haftung. Unsere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden (einschliesslich entgangenem Gewinn) ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende Haftungen (insbesondere Personen- und Produkthaftung).

1.11 Kundenkreis (B2B & B2C). Wir verkaufen an Unternehmen und Privatpersonen.

1.12 Schriftform. Soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, genügt Textform per E-Mail.


2. Versand & Lieferung

2.1 Preisbasis / Übergabeort / Lieferklausel. Sofern nicht anders angegeben, gelten Preise ab CH-Terminal (häufig Basel; je nach Containermodell variierend). Vertrags-/Lieferklausel: FCA [CH-Terminal], geladen (Incoterms® 2020). In Offerten kann aus Gewohnheit FOT – Terminal (frei aufgeladen auf LKW) stehen; dies entspricht inhaltlich FCA (geladen).

2.2 Entladung. Ablad durch uns (wenn bestellt; z. B. HIAB/Kran) oder bauseits. Wird der Ablad nicht ausdrücklich über uns bestellt, ist er vom Auftraggeber zu organisieren.

2.3 Zufahrt & Abstellplatz. Lieferung per LKW (auf Wunsch mit Kran/HIAB). Erforderlich sind Zufahrten für schwere Nutzfahrzeuge, ein fester, ebener und tragfähiger Untergrund sowie genügend Rangier-/Abladfläche.

Orientierung:

  • Reine LKW-Zufahrt (ohne Kranhub): Durchfahrtsbreite ab ca. 3,0 m, Durchfahrtshöhe mind. 4,0 m.

  • Ablad mit LKW-Kran (HIAB): Zusätzlich freier Luftraum im Arbeitsbereich (typischerweise ca. 7–10 m je nach Hubhöhe/Last), keine Hindernisse wie Bäume, Vordächer oder Oberleitungen. Seitlicher Arbeits-/Schwenkbereich neben dem Fahrzeug sowie Abstützflächen auf ebenem, tragfähigem Untergrund sind erforderlich.

  • 20’/40’ Container: Je nach Ablad (vor/seitlich) ist zusätzliche Rangier- und Stellfläche nötig.

  • Mobilkran (falls eingesetzt): Es gelten die Vorgaben des Kranunternehmens; i. d. R. sind grösserer Luftraum und eine abgesperrte Aufstellfläche erforderlich. Sicherheitsabstände zu elektrischen Leitungen sind strikt einzuhalten (gemäss den einschlägigen Vorschriften).

Die konkreten Mindestmasse und Auflagen teilen wir pro Einsatzort transparent in der Offerte mit.

2.4 Lieferzeit. Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 2–3 Wochen – abhängig vom Modell und der Verfügbarkeit. Für bestimmte Container bieten wir auch Expresslieferungen innert weniger Arbeitstage an. Die genaue Lieferfrist nennen wir Ihnen transparent im Angebot. Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte; bei Verzögerungen aus nicht von uns zu vertretenden Gründen verlängern sich Fristen angemessen.

2.5 Gefahrübergang & Prüfung. Gefahrübergang bei Abnahme/Abholung bzw. Ablad. Der Kunde prüft den Container unverzüglich; offensichtliche Transport-/Ablad-Schäden sofort, versteckte Mängel innert 5 Werktagen schriftlich (mit Fotos) melden. Spätere Meldungen können nur berücksichtigt werden, wenn der Mangel bei rechtzeitiger Prüfung nicht erkennbar war.

Bei erkennbaren Transportschäden ist der Schaden beim Ablad auf dem Frachtpapier/CMR/Lieferschein zu vermerken (sofern vorhanden).

2.6 Wartezeiten & Zusatzaufwände. Unsere Anlieferungen verlaufen in der Regel reibungslos. Sollten dennoch zusätzliche Aufwände entstehen (z. B. unerwartete Wartezeiten, fehlgeschlagene Zustellversuche, erschwerte Zufahrt/Abstellung oder zusätzlicher Kran-/Staplereinsatz), verrechnen wir diese transparent nach Aufwand. Bei Abnahmeverzug können Lager-/Standgelder anfallen (nach Vereinbarung).

2.7 Transportversicherung. Eine Transportversicherung wird auf Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.


3. Rückgabe, Umtausch & Reklamation

3.1 Rückgaberecht. Unsere Container werden ausschliesslich auf Basis individueller Angebote verkauft. In der Schweiz besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht im Distanzhandel. Ein freiwilliges Rückgaberecht wird weder für gebrauchte noch für neue Container gewährt. Wir bitten um Verständnis, dass ein Rücktritt daher nur im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Mängelrechte möglich ist.

3.2 Mängelrechte. Sollte ein Container trotz sorgfältiger Prüfung durch uns bei Lieferung einen erheblichen Sachmangel aufweisen (z. B. Undichtigkeit, strukturelle Schäden oder funktionale Einschränkungen), stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Die gesetzlichen Mängelrechte richten sich nach den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR). Abhängig vom Einzelfall bieten wir Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisnachlass oder – falls keine andere Lösung zumutbar ist – eine Rückerstattung an. Leichte Handling- oder Transportspuren (z. B. Kratzer, kleine Beulen oder Lackabrieb), die Funktionalität und Dichtigkeit nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

3.3 Falschlieferung. Sollte ausnahmsweise ein falscher Containertyp, eine falsche Grösse oder Farbe geliefert werden, organisieren wir selbstverständlich kostenlos den Umtausch oder die korrekte Lieferung.

3.4 Keine Mängel. Keine Mängel stellen insbesondere dar: übliche Gebrauchsspuren (z. B. Kratzer, Beulen oder oberflächlicher Rost), welche die Funktionalität nicht beeinträchtigen. Bei neuen oder neuwertigen Containern gelten auch leichte Handling-Spuren aus Transport oder Umschlag (z. B. Abschürfungen, kleine Kratzer oder Beulen) nicht als Mängel, sofern Dichtigkeit und strukturelle Integrität gewährleistet sind.

3.5 Fristen und Ablauf. Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung oder Abholung zu melden. Die Meldung muss Fotos, eine kurze Beschreibung sowie die Auftrags- oder Seriendaten enthalten und ist per E-Mail an info@kschmied.ch zu richten.

3.6 Kundenspezifische Ausführungen. Für nach Kundenvorgaben modifizierte oder angefertigte Container (z. B. Zuschnitte, Einbau von Türen oder Fenstern, Lackierungen, Sonderfarben, usw.) besteht weder ein Rücktritts- noch ein Rückgaberecht.


4. Nutzung, Modifikation & Bewilligungen

4.1 Bewilligungen. Der Kunde ist für behördliche Genehmigungen (z. B. Baubewilligung, Zonenvorschriften, Brandschutz) selbst verantwortlich.

4.2 Modifikationen & CSC. Strukturelle Änderungen (Fenster, Türen, Verkaufsöffnungen etc.) können zum Verlust der CSC-Plakette führen; bei Bedarf Prüfung durch Fachstelle empfohlen.

4.3 Markierungen/Nummern. Eingriffe in CSC-Plakette, Containernummer, Eigentümer-Code oder ISO-Kennzeichnung erfolgen auf eigenes Risiko.

4.4 Hygiene/Rückstände. Gebrauchte Container können trotz Reinigung Rückstände (z. B. aus Transport/Begasung) aufweisen. Bei sensiblen Anwendungen empfehlen wir Durchlüftung, Schleifen/Versiegelung oder Tests. Auch neue («One-Way») Container können Spuren aus dem Ersttransport aufweisen.

4.5 Nutzung als Wohn-/Werkstattraum. Für dauerhafte Nutzung als Wohn-/Werkstattraum sind die lokalen Vorschriften strikt einzuhalten; wir empfehlen neue Container.

4.6 Instandhaltung, Dichtheit & sichere Verwendung. Der Käufer sorgt für sachgemässe Instandhaltung und Nutzung: regelmässige Sichtkontrollen von Dach, Seitenwänden (Wandfelder/Sickenbleche), Bodenrahmen und Eckbeschlägen, Pflege/Rostschutz/Lackausbesserungen, Kontrolle/Schmierung von Türbändern und -stangen, Prüfung/Erneuerung der Türdichtungen, Lüftung gegen Kondensat sowie Schneeräumung bei hoher Last. Fachgerechte Platzierung (tragfähiger, möglichst waagerechter Untergrund, erhöhte Auflager) und Sicherung gegen Wind/Abrollen sowie Stapelung nur über die Eckbeschläge sind sicherzustellen. Schäden durch unsachgemässe Aufstellung oder fehlende Instandhaltung fallen nicht unter die Mängelgewährleistung.

4.7 CSC-Plakette (bei Transportverwendung). Für den Einsatz im gewerblichen Containerverkehr – Seeschifffahrt sowie kombinierte Transporte auf Schiene/Strasse und Binnenwasserstrassen – ist eine gültige CSC-Sicherheitszulassung (Safety Approval) erforderlich. Bei ausschliesslich stationärer Nutzung (z. B. Lager) ist eine Verlängerung üblicherweise nicht erforderlich. Die Verantwortung für Prüfung/Verlängerung gemäss CSC (PES/ACEP) liegt beim Käufer; strukturelle Modifikationen können die Zulassung aufheben und erfordern ggf. eine erneute Abnahme durch eine berechtigte Stelle.

4.8 Inhalt & Gefahrgut. Die Einlagerung oder der Transport von Gefahrgut, leicht entzündlichen, gesundheits- oder umweltschädlichen Stoffen sowie von gesetzlich verbotenen Materialien ist untersagt, sofern nicht vorab ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart und die gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich eingehalten werden. Für den Containerinhalt ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich; er haftet für sämtliche Schäden, Kosten und behördlichen Auflagen, die aus unzulässigem Inhalt oder unsachgemässer Beladung entstehen.

4.9 Vorgehen im Schadensfall
Sollte es trotz sorgfältiger Lieferung und Aufstellung zu Problemen kommen, suchen wir gemeinsam mit unseren Kunden nach einer pragmatischen und fairen Lösung. Dieses Bekenntnis zur Kooperation lässt gesetzliche und vertragliche Regelungen – insbesondere die Haftungsbeschränkungen gemäss Ziffer 4.10 – unberührt.

4.10 CSC-Prüfung und Fremdleistungen
Sofern Container mit einer gültigen CSC-Plakette geliefert werden, erfolgt die entsprechende Prüfung durch eine unabhängige, zertifizierte Prüforganisation. Die K. SCHMIED AG ist nicht selbst Prüfstelle und übernimmt keine Haftung für die Durchführung, das Ergebnis oder die Gültigkeit dieser Inspektion, soweit kein eigenes Verschulden vorliegt.

Zum Zeitpunkt der Auslieferung wird sichergestellt, dass die CSC-Kennzeichnung gemäss den Unterlagen des Herstellers oder Lieferanten gültig ist und der Container als «cargo worthy» deklariert wurde. Die Haftung für die ordnungsgemässe Inspektion liegt ausschliesslich bei der durchführenden Prüforganisation. Bei späteren Änderungen, Umbauten oder unsachgemässer Verwendung des Containers kann die Gültigkeit der CSC-Plakette erlöschen. Eine allfällige Nachprüfung oder Verlängerung liegt in der Verantwortung des Käufers.


5. Bauseitige Leistungen

Baubewilligungsverfahren: Falls erforderlich, durch den Auftraggeber einzuholen.
Fundamente/Untergrund: Fester, ebener Untergrund / Punkt- oder Streifenfundamente empfohlen
Kran/Stapler für Ablad: Sofern Ablad nicht ausdrücklich über uns bestellt wurde, vom Auftraggeber zu organisieren.

Nach Bestellungseingang erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Platzierung und Sicherung.


6. Zahlung & Stornierung

Alle Preise in CHF. Rechnungswährung ist Schweizer Franken (CHF). Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, trägt der Käufer Kurs- und Bankspesen bei Auslandsüberweisungen.

6.1 Zahlung. Üblicherweise Vorkasse/Banküberweisung; weitere Zahlungsarten nach Vereinbarung. Lieferung/Abholung nach Zahlungseingang.

6.2 Stornierungsgebühr. Bei Stornierung behalten wir uns eine Stornogebühr von 10–50 % des Warenwerts vor – abhängig vom Fortschritt und bereits angefallenen Kosten. Bei Gross-/Sonderaufträgen kann die Gebühr im Einzelfall entsprechend höher ausfallen.

6.3 Preise & MwSt. Preise verstehen sich grundsätzlich exkl. MwSt.; die gesetzliche MwSt. wird zusätzlich ausgewiesen. Bei Offerten mit mehreren Varianten und optionalen Leistungen weisen wir die Nettopreise je Position aus; der zahlbare Endpreis (inkl. MwSt.) ergibt sich aus der Summe der vom Kunden gewählten Positionen und wird in der Auftragsbestätigung/Rechnung verbindlich ausgewiesen. Auf Wunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag mit Ausweis der MwSt. für die von Ihnen ausgewählten Positionen. Zuzüglich Transport-/Abladkosten, sofern nicht anders vereinbart.


7. Zoll/Verzollung (CH)

Container, die in der Schweiz verkauft werden und verbleiben, werden korrekt in die Schweiz eingeführt bzw. verzollt. Die Kosten für die CH-Einfuhrzollabfertigung sind in den ausgewiesenen Containerpreisen bereits enthalten, sofern nicht anders vermerkt.


8. Qualitätsmerkmale – Seecontainer (nicht: Lager-/Schnellbau)

Gebrauchte Seecontainer
Qualität STANDARD (falls nicht anders erwähnt):
Wind- und wasserfest, ggf. repariert; sichtbare Gebrauchsspuren möglich (Beulen, Abschürfungen, Oberflächenrost), insgesamt guter Eindruck. Keine vertragliche Garantie; die gesetzlichen Konsumentenrechte nach dem Schweizer Obligationenrecht (OR) bleiben unberührt.

Qualität Cargo Worth / WWT (falls verfügbar):
Wind- und wasserfest, funktional, nicht optisch aufbereitet; teils stärkere Gebrauchsspuren. Für Seetransporte nur innerhalb der gültigen CSC (Details gemäss Offerte). Keine vertragliche Garantie; die gesetzlichen Konsumentenrechte nach dem Schweizer Obligationenrecht (OR) bleiben unberührt.

Hinweis: Die Einsatzdauer hängt u. a. von Standort, Witterung und Pflege ab. Für eine längere Lebensdauer empfehlen wir neue Container.

Neue / neuwertige Seecontainer
Neue («One-Way») Container können aufgrund Ersttransport/Umschlag leichte Handling-Spuren aufweisen (Abschürfungen, Kratzer, Beulen).
Kein Mangel: Solche leichten Spuren sind branchenüblich und begründen weder Reklamation noch Ersatz, sofern Dichtigkeit, Funktion und strukturelle Integrität gewährleistet sind.

Weitere Infos: https://www.kschmied.ch/container/seecontainer-neu/


9. Recht & Gerichtsstand

9.1 Anwendbares Recht. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss des IPRG (Kollisionsrecht) und des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand. Gerichtsstand ist der Firmensitz der K. SCHMIED AG, 6430 Schwyz.

9.3 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

9.4 Erfüllungsort. Erfüllungsort ist – sofern nicht anders vereinbart – der gemäss Lieferklausel bestimmte Übergabeort (FCA [CH-Terminal]), ansonsten unser Sitz in Schwyz.


10. Beilagen / Kunden-Informationsblatt

Nach Bestellung bzw. mit der Auftragsbestätigung stellen wir das Kunden-Informationsblatt: Platzierung, Handhabung & Hinweise zu See- und Lagercontainern zur Verfügung. Es dient als Orientierungshilfe für die sachgerechte Aufstellung/Verwendung und ersetzt keine bauliche oder technische Fachberatung.

Bei Widersprüchen gehen Offerte/Auftragsbestätigung und diese AGB vor.